AGB`s
1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei verbindlicher Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Diese Anzahlung sichert die feste Terminreservierung innerhalb unserer überregionalen Tourplanung.
Der verbleibende Restbetrag (70 %) wird unmittelbar mit der erfolgreichen Fertigstellung der Produktion und noch vor der finalen Übergabe der hochauflösenden Bild- und Videodaten zur Zahlung fällig.
1.1. Im vereinbarten Honorar ist standardmäßig eine (1) Korrekturschleife enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche oder zusätzliche Überarbeitungsschleifen werden mit einer Aufwandspauschale von 250,00 € netto pro Schleife in Rechnung gestellt.
1.2. Drehgenehmigungen, Schutzgebiete und Zusatzkosten:
Im vereinbarten Honorar sind ausschließlich die allgemeinen luftrechtlichen Betriebsvoraussetzungen des Auftragnehmers (EU-Fernpilotenlizenz, Betreiberregistrierung, gewerbliche Haftpflichtversicherung) enthalten. Erfordert die Location behördliche Ausnahme- oder Sondergenehmigungen (insb. Untere Naturschutzbehörden, Landschaftsschutzgebiete, Denkmalschutz oder Flugplatzkontrollzonen) sowie privatrechtliche Dreh-, Betretungs- und Starterlaubnisse Dritter (z. B. Grundstückseigentümer, Marinas, Parks), obliegt deren rechtzeitige Einholung sowie die Übernahme anfallender behördlicher Gebühren dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber wird angehalten, Genehmigungen stets mit einem angemessenen behördlichen Ausweich- bzw. Gültigkeitszeitraum (in der Regel mindestens 2 bis 4 Wochen) zu beantragen. Der konkrete Anreisetag ist stets vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen oder Bußgeldern frei, die aus dem Fehlen von ihm einzuholender Genehmigungen resultieren.
2. WETTERBEDINGTE REGELUNGEN (HÖHERE GEWALT & AUSWEICHTERMINE)
Da Außenaufnahmen und Drohnenflüge maßgeblich von sicheren und qualitativ geeigneten Witterungsbedingungen abhängen (Ausschluss bei Niederschlag, starkem Wind/Böen oder unzureichenden Sichtweiten), gelten folgende Regelungen:
• Sicherheitsentscheidung: Die Beurteilung der Flugsicherheit und Durchführbarkeit liegt allein im pflichtgemäßen Ermessen des Fernpiloten.
• Flexibilität vor Ort: Kann ein Termin witterungsbedingt am Einsatztag nicht wie geplant stattfinden, wird vorrangig versucht, den Flug flexibel innerhalb unseres Aufenthaltszeitraums vor Ort nachzuholen (z. B. Abpassen geeigneter Licht- und Wetterfenster) oder witterungsunabhängige Innenaufnahmen (Boden-Content) vorzuziehen.
• Absage vor Anreise & Nachholtermin: Ist bereits 24 bis 48 Stunden vorab absehbar, dass witterungsbedingt keine Aufnahmen möglich sind, wird der Dreh vor Anreise kostenfrei verschoben. Die Parteien vereinbaren einen zeitnahen Ersatztermin innerhalb des behördlichen Genehmigungszeitraums. Der Ausweichtermin richtet sich nach der Verfügbarkeit im Buchungskalender des Auftragnehmers; ein Anspruch auf Verschiebung bereits fest terminierter Aufträge Dritter besteht nicht.
• Abbruch vor Ort: Muss ein Flugauftrag nach bereits erfolgter Anreise vor Ort wetterbedingt endgültig abgebrochen werden und ist auf der aktuellen Tour nicht nachholbar, werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen sowie angefallene Anreise- und Bereitstellungskosten berechnet. Reine Drohnenflug-Leistungen werden kostenfrei auf das nächste freie Zeitfenster im Rahmen der nächsten Tour verschoben.
3. STORNIERUNGSREGELUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Da wir für jede Buchung feste Kapazitäten in unserer exklusiven Routen- und Camper-Planung blockieren und für diesen Zeitraum andere Anfragen ablehnen, müssen Stornierungen oder Terminverschiebungen durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Es gelten dabei folgende Bedingungen:
- Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: Die Stornierung ist vollständig kostenfrei. Eine bereits geleistete Anzahlung wird vollumfänglich zurückerstattet.
- 29 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Termin: Die geleistete Anzahlung (30 % des Gesamthonorars) wird als pauschaliertes Ausfallhonorar einbehalten.
- Ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin / Nicht-Erscheinen: Es werden 50 % des vereinbarten Gesamthonorars in Rechnung gestellt.
- Zusatzhinweis zu Drittkosten: Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten (z. B. speziell für Ihren Platz beantragte behördliche Aufstiegsgenehmigungen, reservierte Stellplatzgebühren oder Fährpassagen) sind im Falle einer Stornierung immer in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN & RECHTE DRITTER (FREISTELLUNG)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produktion vor Ort aktiv zu unterstützen. Er sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt freier Zugang zum Gelände und den zu filmenden Objekten gewährt wird. Der Auftraggeber stellt eigenverantwortlich und rechtlich bindend sicher, dass alle erforderlichen Einverständniserklärungen von aufzunehmenden Personen (z. B. Mitarbeitern, Gästen oder Models) bezüglich ihres Rechts am eigenen Bild vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechten vollumfänglich frei.
Entstehen bei der Produktion vor Ort Warte- oder Ausfallzeiten, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. fehlender Zugang zum Objekt, nicht vorbereitete Motive oder fehlende Ansprechpartner), werden diese Ausfallzeiten ab einer Verzögerung von 30 Minuten nach dem vereinbarten Tagessatz bzw. mit 90,00 € netto pro angefangene Stunde nachberechnet.
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI TECHNISCHEN AUSFÄLLEN
Bei Schäden, die nicht den Körper, das Leben oder die Gesundheit betreffen, haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei einem unvorhersehbaren technischen Defekt der Ausrüstung (z. B. plötzlicher Drohnenabsturz, Systemfehler des mobilen Studios, Beschädigung oder Verlust von Daten auf den Speichermedien) beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers maximal auf die Rückerstattung einer bereits geleisteten Anzahlung bzw. den vollständigen Erlass des ausstehenden Honorars. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. für personelle oder organisatorische Aufwendungen des Kunden vor Ort) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Flugeinsätze jederzeit abzubrechen oder abzulehnen, wenn die Sicherheitslage (z. B. durch Hindernisse, Oberleitungen, Vögel oder Funkstörungen) dies erfordert. Weisungen des Auftraggebers zu riskanten Flugmanövern sind unverbindlich. Schätzungen zur Flugsicherheit obliegen ausschließlich dem Piloten.
6. URHEBERRECHT, BEARBEITUNGSVERBOT & ROHDATEN
6.1. Urheberrecht & Werkintegrität (Fertige Endprodukte):
Alle Bild- und Videorechte verbleiben im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dauerhaft bei Pure Curated Horizon. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den fertiggestellten Endprodukten für eigene werbliche Zwecke.
Striktes Bearbeitungsverbot für finale Werke: An den vom Auftragnehmer final bearbeiteten, gerenderten und übergebenen Bild- und Videodateien dürfen keinerlei nachträgliche Veränderungen, Neuschnitte, Farbveränderungen (Color-Grading/Filter) oder Entstellungen vorgenommen werden. Das fertige Werk ist in seiner geschaffenen Gesamtheit zu verwenden.
6.2. Urheberbenennung:
Der Auftragnehmer behält das Recht, bei jeglicher Veröffentlichung des final produzierten Endprodukts durch den Auftraggeber in branchenüblicher Weise als Urheber genannt zu werden (z. B. „Video: Pure Curated Horizon“ oder „Bild: Pure Curated Horizon“).
6.3. Besonderheit bei Überlassung von Rohmaterial (4K-RAW / Rohclips):
Sofern die Bereitstellung von ungeschnittenem Rohmaterial vertraglich vereinbart oder als Zusatzpaket gebucht ist, gilt abweichend von Ziffer 6.1:
Bearbeitungsrecht an Rohdaten: Der Auftraggeber erhält das Recht, die ungeschnittenen Rohclips für sein eigenes Marketing eigenständig zu schneiden, zu bearbeiten, mit Musik zu unterlegen oder in andere Formate (z. B. Social-Media-Reels/Stories) einzubinden.
Ausschluss der Urhebernennung bei Fremdbearbeitung: Wird vom Auftraggeber oder beauftragten Dritten eigenständig bearbeitetes Material auf Basis der überlassenen Rohdaten veröffentlicht, ist eine Nennung des Auftragnehmers oder eine namentliche Bezugnahme auf Pure Curated Horizon ohne vorherige schriftliche Zustimmung ausdrücklich untersagt, um eine Verfälschung des Qualitätsstandards des Auftragnehmers zu verhindern.
Kommerzielle Weiterveräußerung: Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf der Rohdaten an unbeteiligte Dritte (insb. Bildagenturen oder Stock-Plattformen) ist ausgeschlossen.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN & GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das zuständige Gericht in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam bzw. Landgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14467 Potsdam) vereinbart.
8. HINWEIS ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG (VERBRAUCHERSCHLICHTUNG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
10. Identität des Verwenders (Anbieterkennzeichnung)
Pure Curated Horizon
Inhaberin: Anja Reschke-Krusemark
Anschrift: Zehlendorfer Damm 108, 14532Kleinmachnow Kontakt: info@arekahorizon.de | www.arekahorizon.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenfür alle digitalen und analogen Dienstleistungen von Pure CuratedHorizon und sind fester, rechtssicherer Bestandteil der Webseite sowie jeder Auftragserteilung.